Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Behandlungsvertrag über die Leistungen der Hebamme Mareike van Dinter
- für gesetzlich Versicherte -
Liebe Kundin, Lieber Kunde,
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Eine aufregende Zeit steht Euch bevor. Da ist es gut zu wissen, dass man eine verlässliche Unterstützung an seiner Seite hat, die den Überblick behält.
Damit unsere Zusammenarbeit klar und transparent ist, möchte ich Dich/ Euch hiermit über ein paar Dinge informieren:
Welchen Umfang beinhaltet dieser Vertrag ?
In diesem Vertrag geht es um die Hebammen-Tätigkeiten im Rahmen von Kurse, sowie Begleitung in der Schwangerschaft und im Wochenbett sowie bis zum Ende der Stillzeit.
Ein Großteil der Leistungen wird von den Krankenkassen gezahlt. Dazu gehören:
• Schwangeren-Vorsorge (auch notwendige Routine-Untersuchungen wie Blutabnahme, Urin-Untersuchung, sowie ggf. vaginale Abstriche)
• Hilfeleistung/ Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
• Wochenbett-Besuche (ich komme zu Dir/Euch nach Hause und nehme mir 30-40 Minuten Zeit für Euch)
• Beratung bei Stillproblemen (aus mütterlicher und kindlicher Indikation)
• Beratung rund um das Thema B(r)ei-Kost
• Beratung zum Thema Abstillen (auch nach langer Stillzeit)
Alle Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, rechne ich direkt mit der Kasse ab. Es entsteht hier für Dich/ Euch also kein Verwaltungs-Aufwand. Grundlage hierfür ist der Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.
Es gibt festgelegte Höchstgrenzen dieses Vertrages. Das bedeutet, die Anzahl der Hebammen- leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, ist beschränkt.
Beispiel: Im Wochenbett sind es 20 Leistungen (= Hausbesuch oder Telefonat), die in den ersten 10 Tagen nach der Geburt gezahlt werden. 16 weitere Leistungen vom 11. Tag bis Ende der 12. Woche nach Geburt. Wenn das Kontingent erschöpft ist, werde ich Euch darüber rechtzeitig informieren. Bei Bedarf kann Euer Gynäkologe oder Kinderarzt ein Attest für die Notwendigkeit weiterer Hebammenkontakte ausstellen.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und privat in Rechnung gestellt:
• Falls keine gültige Mitgliedschaft der u.g. Krankenkasse festgestellt werden kann.
• Wenn vereinbarte Termine nicht rechtzeitig abgesagt werden:
Solltest Du einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Andernfalls wird der abgesagte Termin privat berechnet, ggf. inklusive der anfallenden Wegegelder
• Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen wurden und dadurch die festgelegten Höchstgrenzen des Hebammenhilfe-Vertrages (s.o.) überschritten sind (Beispiel: Ein Erstgespräch mit einer Hebamme ist nur einmal abrechnungsfähig. Wenn Du/ Ihr weitere Hebammen kennen lernen möchtet, sind diese Gespräche dann selbst zu zahlen).
Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden bitte ich um Information darüber, wenn die
Leistungen einer anderen Hebamme in Anspruch genommen werden/wurden.
• Wegegeld für Entfernungen von mehr als 20km außerhalb von Großhansdorf
Medizinische Unterlagen / Datenschutz:
Für unsere Zusammenarbeit benötige ich sensible Daten von Dir. Ich unterliege der Schweigepflicht und beachte die Bestimmungen des Datenschutzes - eine gesonderte Information darüber hast Du von mir bereits erhalten.
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit muss ich Deine Daten zum Teil an Dritte weitergeben:
Für die Abrechnung:
• An Deine Krankenkasse und an die Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH)
Medizinische Informationen:
• Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stelle ich dem weiterbetreuenden
Personal Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und
Kind erforderlich sind.
• Im Falle einer Vertretung gebe ich relevante Daten an die Hebamme weiter, die an meiner Stelle zu
Euch fährt. Für das Tun der Kollegin übernehme ich keine Verantwortung, sie handelt selbstverantwortlich und unabhängig von mir.
Organisatorisches:
Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, dann begleite ich Euch sowohl in der Schwangerschaft als auch im Wochenbett.
Wenn Euer Baby auf der Welt ist, bitte ich darum, mich möglichst früh über die Geburt zu informieren um den ersten Wochenbettbesuch zeitlich einplanen zu können (es reicht eine kurze SMS).
Bei ambulanter Entlassung erfolgt der erste Hausbesuch spätestens am folgenden Tag nach der Geburt. Freitags sind Hausbesuche nicht möglich, bei Bedarf kommt hier eine Kollegin zu euch.
Da ich auch geburtshilflich arbeite, befinde ich mich häufig im Rufdienst. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass ich vereinbarte Termine kurzfristig verschieben muss, oder ggf. eine Kollegin für mich einspringt.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montags bis Freitags von 9-12 Uhr, sowie von 15-17 Uhr. Sollte ich nicht rangehen, sprecht mir bitte auf den Anrufbeantworter oder schreibt mir eine E-Mail. Ich melde mich sobald wie möglich zurück.
Solltet ihr mich in dringenden Fällen/ Notfälle nicht erreichen, wendet euch bitte umgehend an eure Kinderarzt- bzw. Frauenarzt-Praxis, bzw. an die entsprechende Klinik!
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.